Gastronomen und Unternehmer stehen gerade vor der größten finanziellen Herausforderung seit Jahrzehnten. Wir haben fünf Möglichkeiten zusammengestellt, wie Gastronomen die Krise meistern können.
März 24, 2020 4 min lesen.
Gastronomen und Unternehmer stehen gerade vor der größten finanziellen Herausforderung seit Jahrzehnten. Wir haben fünf Möglichkeiten zusammengestellt, wie Gastronomen die Krise meistern können.
Wenn der Umsatz ausbleibt, können die Personalkosten schnell existenzbedrohend werden. Entlassungen sind häufig keine gute Lösung, weil Gastronomen Verantwortung für ihr Team übernehmen möchten und nach der Krisenzeit auch drauf angewiesen sind. Es gibt jedoch noch andere Möglichkeiten, um Personalkosten zu reduzieren. Dies beugt Kündigungen vor.
Weitere Informationen zur Personalkostenreduzierung gibt es in diesem Merkblatt des DEHOGA Bundesverbands.
Eine weitereMaßnahme ist die Betriebsschließungsversicherung. Wenn die Behörde anordnet, dass ein Betrieb geschlossen werden muss, kommt es darauf an, ob der betroffene Betrieb eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen hat und wie die Klauseln im konkreten Versicherungsvertrag ausgestaltet sind. Überprüfen Sie daher Ihre bestehende Versicherung und fragen Sie gegebenenfalls bei der Versicherung nach. Unter Umständen haben Sie Anspruch auf Versicherungsleistungen.
Die Bundesregierung und Länder haben eine Vielzahl an finanziellen Förderprogrammen beschlossen, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken.
Diese Kredite sind eigentlich zur Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmittel gedacht. Im Rahmen der Corona-Krise hat die KfW die Kriterien zur Kreditvergabe massiv gelockert, um Unternehmen die Möglichkeit zu geben, schnell an Liquidität zu kommen. Kredite bis zur einer Höhe von 3 Mio. € können ohne weitere Prüfung durch die KfW bei der Hausbank beantragt werden. Weitere Informationen zu den notwendigen Schritten für die Beantragung eines Kredits gibt es hier.
Um Unternehmen entgegenzukommen, hat das Bundesfinanzministerium steuerliche Maßnahmen festgelegt, um die angespannte Liquiditätssituation zu überbrücken.
“Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen können bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer stellen.”
Das Dokument zur Beantragung finden Sie hier.
„Wir können den betroffenen Unternehmen eine zinsfreie Beitragsstundung anbieten. Zudem werden wir, sofern jemand mit Beiträgen bei uns im Rückstand ist, die Vollstreckung unserer Forderungen aussetzen. Damit leisten wir den uns möglichen Beitrag, um die betroffenen Unternehmen in einer existenzbedrohenden Situation nicht noch finanziell zu belasten.“
-Klaus Marsch, Hauptgeschäftsführer der BGN
Der Bundesfinanzminister und der Bundeswirtschaftsminister beschlossen am 23.3.2020, dass kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 10 Beschäftigten unbürokratisch finanzielle Soforthilfen elektronisch beantragen können. Diese Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Details über die Antragstellung folgen in Kürze auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.
Die aktuelle wirtschaftliche Situation aufgrund des Coronavirus bedeutet für Gastronomen eine nie dagewesene Herausforderung. Daher gibt es einige finanzielle Hilfeleistungen, die in Anspruch genommen werden können, um diese Zeit zu überbrücken. Von Personalkostenreduzierung durch Kurzarbeit, über die Nutzung der Betriebsschließungsversicherung bis hin zu Förderungen und Steuerstundungen: Gastronomen wird zum Glück an vielen Stellen unter die Arme gegriffen, damit die Krise gut überstanden werden kann.
Wir wünschen allen Unternehmern viel Gesundheit und hoffen, dass Sie die Krise auch dank der Vielzahl an Fördermöglichkeiten gut überstehen.
https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/corona-steuerliche-massnahmen_164_511572.html
https://www.bgn.de/presse/17-maerz-2020-berufsgenossenschaft-entlastet-betriebe/
https://www.mdr.de/thueringen/corona-formular-steuer-unternehmen-freiberufler-erleichterung-100.html
hier.https://www.dehoga-bundesverband.de/fileadmin/Startseite/06_Presse/Pressemitteilungen/2020/DEHOGA_FAQ_Kurzarbeit_Corona_200317.pdf